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Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

Wie hoch sind die durchschnittlichen Honorare für Heilpraktiker? Welche Heilpraktikerleistung kostet in etwa wie viel? Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) gibt Ihnen Aufschluss darüber.

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker listet zahlreiche Tätigkeiten und Behandlungsformen, die Heilpraktiker ausüben und gibt darüber hinaus Auskunft, in welchem von-bis-Bereich die Kosten dafür liegen. Heilpraktiker können sich an dem Verzeichnis orientieren, müssen es aber nicht, da es nicht verbindlich ist.

Das Gebührenverzeichnis stammt aus dem Jahr 1985. Damals wurden mittels einer Umfrage unter Heilpraktikern die durchschnittlichen Vergütungen ermittelt. Aus kartellrechtlichen Gründen hat bis heute keine weitere Anpassung stattgefunden.

Gebühren im Detail

1 - 8 Allgemeine Leistungen

ZifferLeistungGebühr in Euro
1Für die eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung12,30 - 20,50
2Durchführung des vollständigen Krankenexamens mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie15,40 - 41,00
3Kurze Information, auch per Telefon, oder Ausstellung einer Wiederholungsverordnung, als einzige Leistung pro Inanspruchnahme des Heilpraktikersbis 4,50
4Eingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt, von mindestens 10 Minuten Dauer, gegebenenfalls einschließlich einer Untersuchung
Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 4 wird in der Regel als alleinige Leistung erstattet oder im Zusammenhang mit einer Leistung nach Ziffer 1 oder 17.1.
16,40 - 22,00
5 Beratung, auch mittels Fernsprecher, gegebenenfalls einschließlich einer kurzen Untersuchung
Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 5 wird nur einmal pro Behandlungsfall neben einer anderen Leistung von der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe erstattet.
8,20 - 20,50
6 Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch außerhalb der normalen Sprechstundenzeit.17,00 - 24,50
7 Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch bei Nacht, zwischen 20 und 7 Uhr19,50 - 28,50
8Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch sonn- und feiertags
Anmerkung: Als allgemeine Sprechstunde gilt die durch Aushang festgesetzte Zeit, selbst wenn sie nach 20 Uhr festgesetzt ist. Eine Berechnung des Honorars nach Ziff. 6 bis 8 kann also nur dann erfolgen, wenn die Beratung außerhalb der festgesetzten Zeit stattfand und der Patient nicht schon vor Ablauf derselben im Wartezimmer anwesend war. Ebenso können für Sonn- und Feiertage nicht die dafür vorgesehenen erhöhten Honorare zur Berechnung kommen, wenn der Heilpraktiker gewohnheitsmäßig an Sonn- und Feiertagen Sprechstunden hält.
15,40 - 27,00

9 Hausbesuch, einschließlich Beratung

ZifferLeistungGebühr in Euro
9.1bei Tag21,50 - 29,50
9.2in dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt)24,00 - 32,00
9.3bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen27,50 - 26,50

10 Nebengebühren für Hausbesuche

Wenn der Heilpraktiker außerhalb seiner Praxis tätig sein muss, so hat er Anspruch auf Entschädigung für den Zeitaufwand während seiner Abwesenheit oder für den zurückgelegten Weg. Liegt der Ort der Behandlung bis zu zwei Kilometer von der Praxis entfernt, dann beträgt das Wegegeld:

ZifferLeistungGebühr
10.1 für jede angefangene Stunde bei Tagbis 5,50
10.2für jede angefangene Stunde bei Nacht
Das Wegegeld wird ersetzt bei einer Entfernung von 2 bis 25 Kilometern:
bis 10,50
10.3 durch Erstattung der Auslagen für öffentliche Verkehrsmittel-
10.4durch besondere Vereinbarung mit dem Patienten, wie Gestellung eines Transportmittels. Hierbei besteht nur Anspruch auf Vergütung der Zeitversäumnis. Bei Benutzung des eigenen Fahrzeuges für den zurückgelegten Kilometer-
10.5bei Tagbis 1,25
10.6bei Nacht bis 2,50
10.7 Handelt es sich um einen Fernbesuch von über 25 km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort, so können pro Kilometer an Reisekosten in Anrechnung gebracht werden 
Anmerkung: Die Wegekilometer werden nach dem jeweils günstigsten benutzbaren Fahrtweg berechnet. Besucht der Heilpraktiker mehrere Patienten bei einer Besuchsfahrt, werden die Fahrtkosten entsprechend aufgeteilt.
bis 0,25
10.8Handelt es sich bei einem Krankenbesuch um eine Reise, welche länger als sechs Stunden dauert, so kann der Heilpraktiker anstelle des Wegegeldes die tatsächlich entstandenen Reisekosten in Anrechnung bringen und außerdem für den Zeitaufwand pro Stunde Reisezeit berechnen. Der Patient ist hiervon vorher in Kenntnis zu setzen.10,50 - 20,50 pro Stunde

11 Schriftliche Auslassungen und Krankheitsbescheinigungen

ZifferLeistungGebühr in Euro
11.1Kurze Krankheitsbescheinigung oder Brief im Interesse des Patienten3,60 - 15,50
11.2 Ausführlicher Krankheitsbericht oder Gutachten (DIN A4 engzeilig maschinengeschrieben)10,30 - 20,50
11.3Individuell angefertigter schriftlicher Diätplan bei Ernährungs- und Stoffwechselstörungen
Anmerkung: Die Vervollständigung vorgefertigter Diät- pläne ist nicht berechnungsfähig.
10,50 - 26,00

12 Chemisch-physikalische Untersuchungen

ZifferLeistungGebühr in Euro
12.1Harnuntersuchungen qualitativ mittels bis zu Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers (Teststreifen) durch visuellen Farbvergleich 
Anmerkung: Die einfache qualitative Untersuchung auf Zucker und Eiweiß sowie die Bestimmung des pH-Wertes und des spezifischen Gewichtes ist nicht berechnungsfähig.
bis zu 3,10
12.2 Harnuntersuchung quantitativ (es ist anzugeben, auf welchen Stoff untersucht wurde, z.B. Zucker usw.) bis zu 4,60
12.4Harnuntersuchung, nur sedimentbis zu 4,60
12.5Carzinochrom-Reaktion (CCR) bis zu 17,90
12.7Blutstatus (nicht neben Ziff. 12.9, 12.10, 12.11)bis zu 18,00
12.8Blutzuckerbestimmungbis zu 8,00
12.9Hämoglobinbestimmungbis zu 5,50
12.10Differenzierung des gefärbten Blutausstrichesbis zu 7,70
12.11Zählung der Leuko- und Erythrozytenbis zu 5,50
12.12Blutkörperchen-Senkungsgeschwindigkeit (BKS) einschließlich Blutentnahmebis zu 6,00
12.13Einfache mikroskopische und/oder chemische Untersuchungen von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen auch mit einfachen oder schwierigen Färbeverfahren sowie Dunkelfeld, pro Untersuchungbis zu 9,50
12.14Aufwendige Chemogramme von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen je nach Umfang (z.B. Enzymdiagnostik, Nieren- chemie, Blutserumchemie, Stuhlchemie, Elektrolyse, Elektrophorese, Fermentchemie, pro Einzeluntersuchung)bis zu 10,50
12.15Kristallographie, Photometrie, pro Einzeluntersuchung
Anmerkung: Die Art der Untersuchung bei Ziff. 12.13, 12.14 oder 12.15 ist anzugeben.
bis zu 10,50

13 Sonstige Untersuchungen

ZifferLeistungGebühr in Euro
13.1Sonstige Untersuchungen unter Zuhilfenahme spezieller Apparaturen oder Färbeverfahren besonders schwieriger Art, z.B. ph-Messungen im strömenden Blut oder Untersuchungen nach v. Bremer, Enderlein usw.
Anmerkung: Die Art der Untersuchung ist anzugeben.
10,50 - 31,00

14 Spezielle Untersuchungen

ZifferLeistungGebühr in Euro
14.1Binokulare mikroskopische Untersuchung des Augenvordergrundes5,20 - 10,50
14.2Binokulare Spiegelung des Augenhintergrundes
Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 14.1 kann nicht neben einer Leistung nach Ziffer 1 oder Ziffer 4 berechnet werden. Leistungen nach Ziffer 14.1 und 14.2 können nicht nebeneinander berechnet werden.
5,20 - 10,50
14.3Grundumsatzbestimmung nach Read5,20 - 8,00
14.4Grundumsatzbestimmung mit Hilfe der Atemgasuntersuchung10,30 - 26,00
14.5Prüfung der Lungenkapazität (Spirometrische Untersuchung)10,50 - 20,50
14.6Elektrokardiogramm mit mindestens 9 Ableitungen26,00 - 51,50
14.7Elektrokardiogramm mit Standardableitungen, Goldbergerableitungen, Nehbsche Ableitungen, Brustwandableitungen20,50 - 31,00
14.8Oszillogramm-Methoden5,20 - 25,50
14.9Spezielle Herz-Kreislauf-Untersuchungen (Schellong)
Anmerkung: Nicht neben Ziffer 1 oder 4 berechenbar.
10,50 - 25,50
14.10Ultraschall-Gefäßdoppler-Untersuchung zu peripheren Venendruck- und/oder Strömungsmessungbis 11,30

15 Photoaufnahmen

ZifferLeistungGebühr in Euro
15.1Photoaufnahmen zu diagnostischen Zwecken, Aufnahmen schwarz/weiß (pro Augenpaar)5,50 - 15,50
15.2Vergrößerungen sowie Farbaufnahmen werden zum handelsüblichen Preis berechnet
Anmerkung: Photographische Aufnahmen der Iris oder andere photographische Aufnahmen, die zu diagnostischen Zwecken notwendig sind, sind zuvor mit dem Patienten zu vereinbaren. Photoaufnahmen, die Studienzwecken des Heilpraktikers dienen, kommen nicht zur Berechnung.
-

16 Bioenergetische Verfahren

ZifferLeistungGebühr in Euro
16.1Elektro Neural-Diagnostik10,50 - 26,00
16.2Segmentdiagnostik, Maximaldiagnostik u.a.5,20 - 20,50
16.3Bioelektrische Funktionsdiagnostik15,50 - 41,00
16.4Hautwiderstandsmessungen
Anmerkung: Art und Ziel der Untersuchung sind anzugeben.
5,20 - 26,00

17 Neurologische Untersuchungen

ZifferLeistungGebühr in Euro
17.1Neurologische Untersuchung
Anmerkung: Die neurologische Untersuchung wird grundsätzlich nur durchgeführt, wenn sie für den Heilzweck oder für die Sicherung der Diagnose oder die Beobachtung des Heilungsverlaufes erforderlich erscheint
5,20 - 26,00

18 Heilmagnetische Behandlungen

ZifferLeistungGebühr in Euro
18.1Einfache heilmagnetische Spezialbehandlungen, soweit sie nicht das gewöhnliche Maß einer Behandlung in zeitlicher Hinsicht überschreiten5,50 - 10,50
18.2Heilmagnetische Spezialbehandlungen, soweit sie in zeitlicher Hinsicht das gewöhnliche Maß überschreiten8,00 - 26,00

19 Psychotherapie

ZifferLeistungGebühr in Euro
19.1Psychotherapie von halbstündiger Dauer15,50 - 26,00
19.2 Psychotherapie von 50 bis 90 Minuten Dauer26,00 - 46,00
19.3Ausstellung eines psychodiagnostischen Befundes15,50 - 38,50
19.4Psychotherapeutisches Gutachten je zweizeiliger Schreibmaschinenseite bis 15,50
19.5Psychologische Exploration mit eingehender Beratung15,50 - 46,00
19.6Anwendung und Auswertung von Testverfahren (TAT, TUA, Rorschach usw.)15,50 - 38,50
19.7Behandlung von Störungen der Sprechorgane je Sitzung
Anmerkung: Die Honorare für eine ausgedehnte Spezialbehandlung von Sprechangst-Neurosen (Stottern), Honorare für spezielle ausgedehnte Sprechlehrkurse, Kurse der Entwöhnungsbehandlung usw. sind besonders zu vereinbaren.
10,50 - 31,00
19.8Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose15,50 - 26,00

20 Atemtherapie, Massagen

ZifferLeistungGebühr in Euro
20.1Atemtherapeutische Behandlungsverfahren13,00 - 31,00
20.2Nervenpunktmassage nach Cornelius, Aurelius u.a. Spezialnervenmassage8,00 - 15,50
20.3Bindegewebsmassage8,00 - 20,50
20.4Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)5,50 - 10,50
20.5Großmassage10,50 - 18,00
20.6Sondermassagen - Unterwasserdruckstrahlmassage - Lymphdrainage - Schrägbettbehandlung u.a10,50 - 20,50
20.7Behandlung mit physikalischen oder medico-mechanischen Apparaten10,50 - 26,00
20.8Einreibungen zu therapeutischen Zwecken in die Haut 5,50 - 8,00

21 Akupunktur

ZifferLeistungGebühr in Euro
21.1Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose10,30 - 26,00
21.2 Moxibustionen, Elektroakupunktur, Injektionen und Quaddelungen in Akupunkturpunkte5,20 - 15,50

22 Inhalation

ZifferLeistungGebühr in Euro
22.1Inhalationen, soweit sie vom Heilpraktiker mit den verschiedenen Apparaturen in der Sprechstunde ausgeführt werden5,50 - 13,00

23 Aerosole

ZifferLeistungGebühr in Euro
23.1Anwendung von Aerosolen mit Kompressor, Preßluft- bzw. Sauerstoffapparaten5,20 - 15,50

24 Eigenblut, Eigenharn

ZifferLeistungGebühr in Euro
24.1Eigenblutinjektion einschl. Blutentnahme und Reinjektion10,30 - 13,00
24.2Eigenharninjektion5,20 - 13,00

25 Injektionen, Infusionen

ZifferLeistungGebühr in Euro
25.1 Injektion, subkutanbis 5,20
25.2Injektion, intramuskulärbis 5,20
25.3Injektion, intravenös, intraarteriellbis 7,70
25.4intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), pro Sitzung7,20 - 13,00
25.5Injektion, intraartikulär5,20 - 15,50
25.6Neural- oder segmentgezielte Injektionen nach Hunecke7,70 - 26,00
25.7Infusionbis 8,70
25.8Dauertropfinfusion
Anmerkung: Für die bei Infusionen gegebenenfalls eingebrachten Medikamente werden nur die nachweisbaren Eigenkosten, unter Angabe von Art und Menge der verbrauchten Präparate, von den Leistungsträgern erstattet.
bis 12,80
25.9Gasgemischinjektionen (z.B. Ozon oder Sauerstoff), intramuskulär7,70 - 13,00
25.10Gasgemischinjektionen, intraarteriell13,00 - 26,00
25.11HOT-Behandlung (Hämatogene Oxidationstherapie)26,00 - 51,50

26 Blutentnahmen

ZifferLeistungGebühr in Euro
26.1Blutentnahmebis 3,60
26.2Aderlaß bis 12,80

27 Hautableitungsverfahren, Hautreizverfahren

ZifferLeistungGebühr in Euro
27.1Setzen von Blutegeln, ggf. einschließl. Verband10,50 - 31,00
27.2Skarifikation der Haut5,50 - 10,50
27.3Setzen von Schröpfköpfen, unblutig5,20 - 8,00
27.4Setzen von Schröpfköpfen, blutig10,50 - 20,50
27.5Schröpfkopfmassage einschließl. Gleitmittel 5,20 - 10,50
27.6Anwendung großer Saugapparate für ganze Extremitäten10,50 - 26,00
27.7Setzen von Fontanellen5,20 - 15,50
27.8Setzen von Cantharidenblasen5,20 - 10,50
27.9Reinjektion des Blaseninhaltes (aus Ziffer 27.8)5,20 - 10,50
27.10Anwendung von Pustulantien5,20 - 10,50
27.11 Baunscheidtieren10,30 - 20,50
27.12Biersche Stauung5,20 - 8,00

28 Infiltrationen

ZifferLeistungGebühr in Euro
28.1Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, einmalig bzw. medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion7,70 - 15,50
28.2Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, mehrmalig bzw. medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen10,30 - 20,50

29 Roedersches Verfahren

ZifferLeistungGebühr in Euro
29.1Roedersches Behandlungs- und Mandelabsaugverfahren8,00 - 15,50

30 Sonstiges

ZifferLeistungGebühr in Euro
30.1 Spülung des Ohres8,00 - 15,50
30.2 Anwendung der Beutelbegasung für ganze Extremitäten mit Ozon oder Sauerstoff10,30 - 36,00

31 Abszesse u.a.

ZifferLeistungGebühr in Euro
31.1Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses 5,20 - 13,00
31.2Entfernung von Aknepusteln pro Sitzung5,20 - 10,50

32 Versorgung einer frischen Wunde

ZifferLeistungGebühr in Euro
32.1bei einer kleinen Wunde 5,20 - 10,50
32.2bei einer größeren und verunreinigten Wunde10,30 - 15,50

33 Verbände (außer zur Wundbehandlung)

ZifferLeistungGebühr
33.1Verbände, jedesmal5,20 - 15,50
33.2 elastische Stütz-, Tape- und Pflasterverbände5,20 - 15,50
33.3Kompressions- oder Zinkleimverband
Anmerkung: Materialien kommen zum Gestehungspreis zur Berechnung.
5,20 - 13,00

34 Wirbelsäulenbehandlung

ZifferLeistungGebühr
34.1Chiropraktische Behandlung10,50 - 18,00
34.2Gezielter chiropraktischer Eingriff an der Wirbelsäule
Anmerkung zu Ziff. 34.2: Bei einem mehr als dreimaligen gezielten Eingriff an der Wirbelsäule pro Behandlungsfall kann der Leistungsträger eine Begründung verlangen.
15,40 - 19,00

35 Osteopathische Behandlung

ZifferLeistungGebühr in Euro
35.1des Unterkiefers7,70 - 15,50
35.2des Schultergelenkes15,40 - 26,00
35.3der Handgelenke, der Oberschenkel, der Unterschenkel, der Vorderarme und der Fußgelenke15,40 - 26,00
35.4der Schlüsselbeine und der Kniegelenke5,20 - 15,50
35.5 der Daumen5,20 - 13,00
35.6der Finger und Zehen 5,20 - 13,00

36 Hydro- und Elektrotherapie

Medizinische Bäder und sonstige hydrotherapeutische Anwendungen

ZifferLeistungGebühr in Euro
36.1Leitung eines ansteigenden Vollbades5,20 - 15,50
36.2Leitung eines ansteigenden Teilbades5,50 - 8,00
36.3Spezialdarmbad (subaquales Darmbad)7,70 - 23,00
36.4Kneippsche Güsse5,50 - 8,00

37 Elektrische Bäder- und Heißluftbäder

ZifferLeistungGebühr in Euro
37.1 Teilheißluftbad, z.B. Kopf oder Arm5,50 - 8,00
37.2Ganzheißluftbad, z.B. Rumpf oder Beine8,00 - 10,50
37.3Heißluftbad im geschlossenen Kasten5,20 - 10,50
37.4Elektrisches Vierzellenbad8,00 - 13,00
37.5Elektrisches Vollbad (Stangerbad)7,70 - 13,00

38 Spezialpackungen

ZifferLeistungGebühr in Euro
38.1Fangopackungen8,00 - 15,50
38.2Paraffinpackungen, örtliche8,00 - 15,50
38.3Paraffinganzpackungen10,50 - 23,00
38.4Kneippsche Wickel- und Ganzpackungen, Prießnitz- und Schlenzpackungen
Anmerkung: Alle nicht aufgeführten Bäder und Packungen evtl. unter Verwendung verschiedener Apparate werden nach vergleichbaren Positionen berechnet.
10,50 - 31,00

39 Elektro-physikalische Heilmethoden

ZifferLeistungGebühr in Euro
39.1Einfache oder örtliche Lichtbestrahlungen5,50 - 8,00
39.2Ganzbestrahlungen7,70 - 10,50
39.4Faradisation, Galvanisation und verwandte Verfahren (Schwellstromgeräte)5,50 - 15,50
39.5Anwendung der Influenzmaschine5,50 - 10,50
39.6 Anwendung von Heizsonnen (Infrarot)5,50 - 8,00
39.7Verschorfung mit heißer Luft und heißen Dämpfen5,20 - 10,50
39.8Behandlung mit hochgespannten Strömen, Hochfrequenzströmen in Verbindung mit verschiedenen Apparaten5,50 - 15,50
39.9Langwellenbehandlung (Diathermie), Kurzwellen- und Mikrowellenbehandlung8,00 - 18,00
39.10Magnetfeldtherapie mit besonderen Spezialapparaten10,50 - 20,50
39.11Elektromechanische und elektrothermische Behandlung (je nach Aufwand und Dauer)5,50 - 31,00
39.12Niederfrequente Reizstromtherapie, z.B. Jono Modulator5,50 - 26,00
39.12Ultraschall-Behandlung 5,50 - 15,50