Heilpraktiker Praxis eröffnen
Endlich! Sie haben die Heilpraktikerprüfung bestanden und stehen nun in den Startlöchern, um Ihre eigene Heilpraktiker Praxis zu eröffnen. Oder Sie stehen kurz vor Abschluss der Ausbildung und wollen sich zum Thema Praxisgründung informieren? So oder so: Wir haben die wichtigsten Schritte für Sie zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Ihr großer Wunsch ist es, Heilpraktiker zu werden? Sie möchten Menschen mit Beschwerden auf sanfte Weise helfen gesund zu werden? Und Sie haben einen guten Zugang zu Menschen? Dann sind das die besten Voraussetzungen, um Heilpraktiker zu werden.
Vielleicht wollen Sie zu Beginn erst einmal einen Heilpraktiker Job als Angestellter in einer Praxis oder einer Einrichtung, um Erfahrungen zusammeln. Für den Anfang ist das immer eine gute Möglichkeit. Vorteil ist auch, dass erfahrene Heilpraktiker schneller das Vertrauen der Patienten erlangen als unerfahrene. Doch wenn Sie vorhaben, eine eigene Praxis zu eröffnen und selbstständig zu arbeiten, dann benötigen Sie noch mehr als eine ruhige Hand und einen guten Zugang zu Menschen.
Denn wer selbstständig tätig ist, muss sich auch mit Verwaltungsaufgaben herumschlagen und ein kaufmännisches und administratives Grundverständnis mitbringen. Sie schreiben Rechnungen, müssen Steuererklärungen machen, eine Praxis führen, sich an die Gesetze halten und nicht zuletzt ein gewisses Eigenkapital mitbringen, wenn es um die Finanzierung und die Gründung der Praxis geht.
Machen Sie sich bewusst, dass eine sehr gute, fundierte und vor allem realistische Planung schon die halbe Miete ist. Holen Sie sich dafür Hilfe von Experten wie Steuerberatern oder Unternehmensberatern. Auch ein Gespräch mit dem zuständigen Gesundheits- oder Ordnungsamt kann Ihnen sehr weiterhelfen, wenn es zum Beispiel um Hygienevorschriften oder anderweitige Praxisvorschriften geht.
Sie müssen ohnehin die Behörden aufsuchen, wenn Sie eine Heilpraktiker Praxis eröffnen wollen:
- Sie müssen die Praxisgründung beim jeweiligen Amt für öffentliche Ordnung und beim Gesundheitsamt melden.
- Sie müssen geeignete Räume nachweisen, in denen Sie die Heilkunde ausüben wollen. Denn laut Heilpraktikergesetz ist eine feste Adresse der Praxis eine Voraussetzung, um Heilkunde ausüben zu dürfen.