Ist die Heilpraktiker Ausbildung staatlich anerkannt?
Immer wieder taucht die Frage auf, inwiefern die Ausbildung zum Heilpraktiker staatlich anerkannt oder gesetzlich geregelt ist. Die kurze Antwort lautet "gar nicht". Aber: Wer Heilpraktiker werden will, muss eine amtsärztliche, also staatlich geregelte und anerkannte Prüfung beim Gesundheitsamt bestehen.
Die Ausbildung zum Heilpraktiker ist keine staatlich anerkannte Berufsausbildung, so wie zum Beispiel "Medizinische/r Fachangestellte/r" oder "Bürokaufmann/ -frau". Aus diesem Grund gibt es auch keine staatliche Regelung zum Ablauf und Inhalt der Ausbildung – jedem, der sich für diesen Beruf interessiert, ist es selbst überlassen, sich auf die Heilpraktikerprüfung vorzubereiten.
Man sollte das Wort "Ausbildung" hierbei eigentlich auch mehr als Vorbereitung verstehen. Die zahlreichen Heilpraktikerschulen und Fernkursanbieter bereiten ihre Schüler auf den (meist selbständigen) Beruf und vor allem die dafür benötigte amtliche Prüfung vor. Zwar gibt es zum Ende und auch während der Ausbildung eine (Zwischen-)Prüfung, allerdings ist diese nicht staatlich anerkannt, sondern wird nur vom jeweiligen Institut nach eigenen Regeln durchgeführt.
Natürlich orientieren sich die seriösen Heilpraktikerschulen dabei an der amtsärztlichen Prüfung, allerdings gibt es auch einige schwarze Schafe, bei denen dann ein solches Zertifikat nicht das Papier wert ist, auf dem es gedruckt ist. Es gibt aber durchaus auch die Möglichkeit, sich das Wissen komplett selbst beizubringen, zum Beispiel mit Hilfe verschiedener Bücher.
Staatlich anerkannt: Die Heilpraktiker-Überprüfung und der Beruf
Der Heilpraktiker ist nach §1 Abs. 3 des Heilpraktikergesetzes ein staatlich anerkannter und geschützter Beruf in Deutschland. Auch die Berufsbezeichnung als solche ist geschützt, sodass nur derjenige sich Heilpraktiker nennen darf, der die staatliche Zulassung (oder auch die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis) durch das Bestehen der Heilpraktikerprüfung hat.
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Fazit: Auf die Prüfung kommt es an
Zahlreiche Anbieter bezeichnen sich unter anderem als "staatlich anerkannte Heilpraktikerschule". Das mag auch stimmen, schließlich sind die Schulen dann generell als Ausbildungsinstitute zugelassen. Über die Qualität der Ausbildung sagt dies allerdings nicht so viel aus, da jedes Institut diese Ausbildung ganz allein nach eigenem Gusto gestalten kann.