Kann man auch mit unter 25 Jahren eine Heilpraktiker Ausbildung machen?
Direkt vorab: Wer die staatliche bzw. amtsärztliche Prüfung zum Heilpraktiker machen möchte, muss mindestens 25 Jahre alt sein. Das wird vom Gesetz vorgeschrieben. Das bedeutet aber nicht, dass man nicht schon mit unter 25 Jahren mit der Ausbildung beginnen kann.
Wie Sie auch im Artikel zu den Voraussetzungen lesen können, gibt es nur vier grundlegende und nicht zu umgehende Bedingungen, um zur Heilpraktikerprüfung zugelassen zu werden. Eine davon ist das Mindestalter von 25 Jahren. Wer unter 25 ist, kann sich dafür nicht anmelden – da gibt es keine Ausweichoptionen, das ist staatlich festgelegt.
Allerdings verwechseln viele die Heilpraktiker Ausbildung mit der amtlichen Prüfung und da gibt es durchaus wichtige Unterschiede, denn die Ausbildung kann man schon viel früher, quasi ab dem 18. Lebensjahr beginnen. Zu früh anzufangen, ist allerdings nicht zielführend, denn wer mit 18 eine zweijährige Heilpraktiker Ausbildung macht, aber erst mit 25 zur Prüfung zugelassen wird, hat das Gelernte in den fünf Jahren dazwischen schnell wieder vergessen.
Ausbildungsbeginn sollte sich an Prüfungszeitpunkt orientieren
Es kommt vor allem darauf an, wie lange die Heilpraktiker Ausbildung dauert. Die Dauer der Ausbildung liegt zwischen sechs und 36 Monaten, also einem halben oder drei Jahren. Die kurzen Ausbildungen sind vor allem für Personen gedacht, die schon medizinisches Fachwissen mitbringen, also zum Beispiel Ärzte oder ehemalige Auszubildende in einem medizinischen Beruf. Alle Interessenten ohne medizinische Erfahrungen sollten mit einer Ausbildungszeit von mindestens 18 bis 24 Monaten rechnen.
Es kommt dabei auch immer auf die Wahl der Lehrgangsform an. Fernstudium oder Abendkurse sind meistens kürzer, Vollzeit-Ausbildungen beinhalten zum Teil sogar noch Praktika und können durchaus drei Jahre dauern. Wer solch eine dreijährige Vollzeit-Heilpraktiker-Ausbildung absolviert, kann auch schon unter 25, also zum Beispiel mit 22 Jahren beginnen und hat das vorausgesetzte Alter erreicht, wenn er sich zur amtsärztlichen Prüfung beim Gesundheitsamt anmeldet.
Beispiele:
Anbieter | Mindestalter | Dauer | Studienform |
---|---|---|---|
21 Jahre | 36 Monate | Vollzeitkurs | |
keine Beschränkung | 24 Monate | Fernstudium | |
24 Jahre | 20 Monate | Fernstudium | |
keine Beschränkung | 24 Monate | Abendkurs |